AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen, werden bei einer Bestellung, vollständig durch den Auftraggeber (Kunden) anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Halteverbotsservice-berlin.de und dem Auftraggeber.

Die Beauftragung einer Halteverbotszone kann nur online erfolgen.

Mündliche Beauftragung und Nebenabreden haben keinerlei Gültigkeit.

Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: Aufstellungsort für die Halteverbotszone (Straße, Haus-Nr., PLZ und Ort), Gültigkeitsdatum für die Halteverbotszone, Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Breite der Halteverbotszone.

Nach Bestellung einer Halteverbotszone erhalten Sie eine Bestätigungsmail und die Rechnung.

Halteverbotszonen (Parkverbotszonen) müssen mindestens fünf Werktage vor Ihrer Gültigkeit beantragt werden. Es wird hiermit den Kunden darauf hingewiesen, dass der Bearbeitungszeitraum für einen Antrag in jeder Stadt unterschiedlich ist und sein kann. Der Kunde hat alle Besonderheiten bei der Bestellung seiner Halteverbotszone mitzuteilen. Andernfalls schließt Halteverbotsservice-berlin.de die Erteilung einer Genehmigung für die Halteverbotszone(n) durch eine Behörde aus.

Die Rechnungsbeträge der Firma Halteverbotsservice-berlin.de verstehen sich immer inklusive Mehrwertsteuer. In dem Rechnungsbetrag für Halteverbotszonen ist die Gebühr für die Behörde bereits enthalten. Der Halteverbotsservice-berlin.de wird eine Nachberechnung des ursprünglichen Rechnungsbetrages durchführen, wenn während des Auftrages auf Wunsch des Kunden, aufgrund eines Fehlers des Kunden sich Änderungen oder Mehraufwand ergeben. Eine Nachberechnung erfolgt auf jeden Fall, wenn zusätzliche Beschilderungen notwendig werden, da dadurch zusätzliche Kosten bei der Behörde anfallen können und der Arbeitsaufwand höher wird. Die Zahlung hat im Vorfeld zu erfolgen und kann nur per Paypal oder Banküberweisung erfolgen. Bargeldzahlungen und Schecks sind ausgeschlossen.

Haftung / Haftungsausschluss

Der Halteverbotsservice-berlin.de haftet bei Schäden aus eigenem Verschulden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Halteverbotsservice-berlin.de übernimmt keinerlei Haftung, wenn Unberechtigte nach ordnungsgemäßer Aufstellung und Protokollierung der Schilder diese unberechtigterweise verändern, entfernen, entwenden oder beschädigen. Bei Diebstahl der Halteverbotsschilder haftet der Kunde. Der Auftraggeber (Kunde) haftet ebenfalls, wenn er eigenmächtig (ohne schriftliche Abstimmung) die Zone verändert oder umstellt, und sie somit ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt. Halteverbotsservice-berlin.de ist ebenfalls von der Haftung befreit, in Fällen von: Höherer Gewalt, deliktisches Handeln anderer und unvorhersehbaren Ereignissen/Hindernissen, die nicht im Machtbereich/Verantwortungsbereich von Halteverbotsservice-berlin.de liegen. Der Auftraggeber (Nutznießer), stellt Halteverbotsservice-berlin.de von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei.

Der Auftraggeber haftet ab Aufstellung der Schilder bis Abholung für alle Schäden.

Zahlungen

Alle Zahlungen haben im Vorfeld zu erfolgen. Bargeldzahlung und Zahlungen per Scheck sind grundsätzlich nicht erwünscht. Halteverbotsservice-berlin.de bevorzugt nur Paypal oder Banküberweisung.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Halteverbotsservice-berlin.de nur dann die behördliche Genehmigung beantragt, wenn der vereinbarte Rechnungsbetrag auf dem Konto von Halteverbotsservice-berlin.de komplett eingegangen ist.

Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges

Salomonische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und hindert nicht das Zustandekommen des Vertrages.