Beantragen Sie jetzt Ihre Halteverbotszone
ab 40,00 EUR (inkl. 19 % MwSt.)
Folgen Sie den nächsten 3 Schritten und Sie müssen sich nicht mehr um Ihr Halteverbot kümmern.
Wir übernehmen die Beantragung, die Aufstellung und die Beräumung nach ihrem Wunschzeitraum.
1. Antragsformular
ausfüllen
Geben Sie die Art Ihres Halteverbots, die Adresse für das Halteverbot und den gewünschten Zeitraum an.
Dauer ca. 1-2 Minuten.
2. Einfach
online Bezahlen
Bezahlen Sie den Betrag für Ihre Halteverbotszone über die ausgewählte Bezahlart (Überweisung, PayPal, Kreditkarte etc.)
3. Aufstellung & Abbau der Halteverbotszone
Wir stellen Ihre Halteverbotszone mindestens 3 Tage vorher auf- und holen Sie nach Ablauf wieder ab.
Schnelle & reibungslose Abwickelung
Wir stellen im Jahr über 1000 Halteverbotszonen auf. Profitieren Sie jetzt von unserer Erfahrung und den günstigen Preisen.
Sorglos Service
Wir bekleben die Halteverbotsschilder mit der Dauer Ihrer Buchung, liefern die Schilder aus und entfernen die Schilder nach der Laufzeit automatisch.
Beantragen Sie jetzt Ihr Halteverbot
Die Beantragung Ihres Halterverbots in Berlin dauert nur 1-2 Minuten, starten Sie jetzt:
Beantragen Sie jetzt das Halteverbot für Ihren Umzug.
Halteverbotszonen für Ihre Dreharbeiten beantragen.
Unsere Halteverbotszonen für Ihre Baustelle.
Wir stellen Halteverbotszonen für jegliche Veranstaltungen.
Tageweises Halteverbot für Baumpfällungen in Berlin.
Sicherer Parkplatz genau vor der Eingangstür.
Halteverbote für Platz zum Sperrmüll sammeln.
Halteverbotszonen für alle Arten von Containern.
Wir sichern kurz Wege zu Haustür via Halteverbotszone
Der Service von halteverbotsservice-berlin.de ist einfach perfekt. Preise sind viel besser als die Konkurrenz. Antworten schnell per E-Mail und sind zuverlässig. Ich kann den Service jedem empfehlen.
Melissa Rösler - Privatkundin
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Hertz Umzüge - Umzugsfirma
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Daniel Jakob - Firmenkunde
Neuigkeiten
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Wer muss die Kosten tragen, wenn ich aus einer Halteverbotszone abgeschleppt wer
Halteverbotsservice Berlin bietet Ihnen als Berliner Halteverbotszonen einen tollen Umzugsservice. Sie kennen das sicherlich. Das berühmte Parkverbot für einen bevorstehenden Umzug oder Bauarbeiten. Als betroffener Autofahrer ist man zwar oft verärgert weil man besonders in Berlin Parkplätze oftmals suchen muss. Dennoch kann für Ihren Umzug, ob Firmenumzug, oder Privatumzug dieses Parkverbot förderlich sein. Halteverbotsservice Berlin gilt als zuverlässiges Berliner Unternehmen, wenn es um das Beantragen von Parkverbotszonen und das Aufstellen von Parkverbotsschilder geht.
Das gesamte Antragsverfahren und das Aufstellen der Parkverbotsschilder übernehmen wir für Sie! Teilen Sie uns bitte bereits bei der ersten Besichtigung mit, ob Sie ein Parkverbot für Ihren Umzug benötigen oder nicht. Denn die Antragstelle für Parkverbotszonen hat sehr viel zu tun. Damit wir die Parkverbotszone rechtzeitig einrichten können, benötigen wir einen rechtzeitigen Bescheid von Ihnen.
Als Halteverbotsunternehmen bieten wir Ihnen eine komfortable Lösung für den entspannten Umzug in Berlin. Wir kümmern uns um das Beantragen der Halteverbotszonen für Ihren Umzug und stellen Ihnen die Halteverbotsschilder auf Wunsch gern vor Ort auf. Sie sparen mit einer Halteverbotszone bares Geld, da der Möbeltransporter problemlos direkt vor dem Haus parken kann. Auf diese Weise können alle Umzugshelfer ohne Umwege Möbel und Kartons in die neuen vier Wände bringen. Wir unterstützen Sie ab den ersten Gedanken zum Wohnungswechsel. Erfahren Sie auf diesen Seiten die wichtigsten Details zum Thema Halteverbot.
Das zuständige Ortsamt, Straßenverkehrsamt oder Landratsamt genehmigt Ihnen das Aufstellen eines Halteverbotsschildes. Es ist ratsam, so früh wie möglich eine Halteverbotszone zu beantragen. Beachten Sie, dass die Bearbeitung eines entsprechenden Antrages bis zu einer Woche dauern kann. In Berlin beträgt die aktuelle Gebühr 25,00 Euro bei Ausnahmefällen können auch 30,00 Euro berechnet werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den genauen Grund als auch den Zeitraum für das erwünschte Halteverbot anzugeben (z.B. Privatumzug, Firmenumzug, Event/Veranstaltung, Wohnungsauflösung, Geschäftsauflösung, Containeraufstellung, Sperrmüllentsorgung, Dreharbeiten, Baumarbeiten, Baustelle, Heizöllieferung und Räumung). Die exakte Adresse für die Aufstellung Ihrer Halteverbotszone ist für den Antrag ebenso wichtig, wie der notwendige Platz. Hier können Sie entschieden wie lang Ihre Halteverbotszone sein soll. Damit Sie sich auf die Kernaufgaben während, vor und nach dem Umzug in Berlin konzentrieren können, übernehmen wir für Sie die gesamte Beantragung des Halteverbots. Auf diese Weise gehen Sie bei der Nutzung von Halteverbotszonen für Ihren Umzug auf Nummer sicher.
Halteverbotsschilder sind nach bestimmten Richtlinien aufzustellen. Damit diese Vorgänge den Vorgaben in Berlin entsprechen, bieten wir Ihnen diesen Service nach Beantragung der Halteverbotszonen für Ihren Umzug.
Kontaktieren Sie uns gern unverbindlich, wir informieren Sie über alle wichtigen Details rund um die Nutzung von Halteverboten und Halteverbotsschilder während Ihres Umzugs in Berlin. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind währenddessen direkt bei Ihnen vor Ort und machen sich ein Bild über die Rahmenbedingungen der entsprechenden Halteverbotszonen für Ihren Umzug in Berlin.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, rufen Sie uns an!
Ein Umzug beansprucht Zeit und vor allem viel Platz. Schließlich gilt es, das Mobiliar und weiteres Inventar unbeschadet aufzuladen. Der Umzugstransporter sollte dabei so nah wie eben möglich vor dem Haus geparkt werden. Dadurch wird das Be- und Entladen deutlich erleichtert. Ein Halteverbot bei Umzug wird durch Halteverbotsschilder bekannt gegeben. Nur so können Dritte erkennen, dass hier eine Halteverbotszone eingerichtet ist und das Halten oder Langzeitparken für den angegebenen Zeitraum verboten ist. Ein Halteverbot bei Umzug für andere Teilnehmer ist also sehr wichtig und muss vor dem Umzug organisiert werden. Die Halteverbotsschilder müssen mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstermin platziert sein. Es gilt darauf zu achten, dass die Bekanntmachung der Halteverbotszone frühzeitig erfolgt. Es ist durchaus möglich, dass weitere Anwohner ihr Fahrzeug nicht täglich nutzen und der benötigte Platz somit blockiert wird. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig um die Bekanntmachung kümmern, können Sie keine Ansprüche stellen. Es ist Ihnen also untersagt, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen, nur damit der Transporter den erforderlichen Platz belegen kann.
Anders sieht es aus, wenn die Halteverbotsschilder für das Halteverbot bei Umzug rechtzeitig und sichtbar platziert wurden. Parkt dann ein Dritter diesen Platz zu, begeht der Fahrzeughalter eine Ordnungswidrigkeit und das Fahrzeug kann vom Ordnungsamt oder der Polizei rechtmäßig entfernt werden. Nicht nur beim Auszug muss diese Halteverbotszone eingerichtet sein. Erkundigen Sie sich schnellstmöglich im neuen Wohngebiet, ob dort ein Halteverbot bei Umzug notwendig ist. Ziehen Sie in eine andere Kommune, müssen Sie die Halteverbotsschilder in zwei Kommunen beantragen. Da der bisherige Wohnort keine Befugnisse für andere Kommunen besitzt.
Die Kosten für ein Halteverbot bei Umzug fallen gering aus und sind in jedem Fall lohnenswert, wenn Sie auf einen zügigen und sauberen Umzugsverlauf Wert legen. Kontaktieren Sie uns in jedem Fall für ein Halteverbot bei Umzug. Wir helfen Ihnen, die Halteverbotsschilder für das Einrichten einer Halteverbotszone zu organisieren.
Ein Umzug ist oftmals mit viel Stress und Ärger verbunden und dazu häufig zu teuer. Im Zusammenhang mit einem Umzug bestehen zum Teil erhebliche Qualitäts- und Preisunterschiede. Umzüge in und nach Berlin sollten professionell geplant, organisiert möglichst preiswert durchgeführt werden. Umzugshelfer in Berlin verfügen über die geeigneten Kenntnisse, Geräte und Materialien. Beauftragen Sie daher für Ihren vorgesehenen Umzug erfahrene Umzugshelfer in Berlin. Für den privaten oder geschäftlichen Umzug sind die bewährten Transporteure aus Berlin mit den Besonderheiten der jeweiligen Örtlichkeit aktuell bestens vertraut. Beim Umzugsservice in Berlin gewährleisten wir insbesondere eine zeitgerechte Beantragung einer Haltverbotszone und können die Haltverbotsschilder für Ihren Umzug ordnungsgemäß aufstellen. Diese wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Umzug setzt eine Genehmigung der örtlich zuständigen Behörde gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO (Halt- und Parkverbote) voraus. Wir kennen die behördlichen Ansprechpartner, bei denen eine solche Genehmigung zu beantragen ist und die dabei zu beachtenden Vorgaben bezogen auf den Antragsinhalt. Darüber hinaus verfügen wir durch unsere Ortskenntnisse über alternative Handlungsweisen bei verstopften oder durch Baustellen gesperrten Straßen. Nutzen sie daher einen Umzugsservice in Berlin.