Halteverbot Baustelle Berlin
Halteverbot Berlin: damit alles reibungslos läuft
Die Sicherheit hat bei heiklen Arbeiten absolute Priorität. Deshalb ist es innerorts unerlässlich, dass sich die Bauherren frühzeitig um die Einrichtung einer Halteverbotszone kümmern. Schließlich brauchen nicht nur die Baufahrzeuge ausreichend Platz sowie einen ungehinderten Zugang zum jeweiligen Grundstück, sondern auch Transportfahrzeuge für die Anlieferung oder den Abtransport von Baumaterialien, Erdreich und eventuell Bauschutt. Und auch für andere Verkehrsteilnehmer ist es wesentlich sicherer, wenn die Baustelle mit einer Halteverbotszone gut markiert und entsprechend abgesichert ist: Sie wissen, dass sie hier erhöhte Vorsicht walten lassen müssen, um niemanden versehentlich zu verletzen oder einen Schaden am eigenen Fahrzeug davonzutragen.
Diese Vorteile bietet das Halteverbot an einer Baustelle
Bauherren, die eine Immobilie auf freier Fläche errichten wollen, brauchen sich um ein Halteverbot meist keine Gedanken zu machen, weil hier ausreichend Platz für alle Fahrzeuge und Gerätschaften vorhanden ist. Insbesondere in dichter besiedelten Gebieten ist Platz jedoch Mangelware. Durch ein Halteverbot lassen sich nicht nur ausreichend Parkplätze schaffen, sondern bei Bedarf auch eine kleine Baustellenzufahrt. Und nicht zuletzt müssen die Bauherren auch Rücksicht auf andere Anwohner nehmen, die oft aus Gewohnheit ihre Fahrzeuge lediglich am Straßenrand abstellen.
Wie lange kann das Halteverbot eingerichtet werden?
Im Grunde liegt es im Ermessensbereich, wie lange der Bauherr ein Halteverbot an der Baustelle einrichtet. Er kann das Parkverbot lediglich für einen Tag einrichten oder – das bietet sich bei größeren Baumaßnahmen an – sogar über mehrere Monate hinweg. Bauherren haben ferner die Möglichkeit, das Parkverbot auch nur für wenige Stunden einzurichten. Beispielsweise, wenn sie in einem bestimmten Zeitfenster die Anlieferung von Baumaterialien erwarten. Schafft der Bauherr rechtzeitig ausreichend Platz für seine Lieferanten, kann er damit möglicherweise auch bares Geld sparen. Der Grund: Fehlt es an ausreichend Park- und Ablademöglichkeiten, berechnen die Lieferanten unter Umständen zusätzliche Kosten.
Das ist beim Einrichten eines Halteverbots wichtig
Ein Bauherr, der ein Halteverbot einrichten möchte, muss insbesondere auf zwei Dinge achten: Wichtig ist unter anderem, dass er die Vorlaufzeiten hält. So muss er das Halteverbot zunächst bei der zuständigen Kommune beantragen. Dies kann unterschiedlich lange dauern. Während die Bearbeitung in einigen Kommunen lediglich bis zu 48 Stunden dauert, können in anderen Kommunen hierfür auch bis zu zwei Wochen verstreichen. Welche Vorlaufzeiten vor Ort gelten, lässt sich bei der zuständigen Polizeidienststelle erfragen. Laut aktueller Rechtsprechung wird dieser Zeitraum auch als angemessen erachtet, damit sich die Anwohner auf das Parkverbot einstellen und frühzeitig nach einer anderen Parkgelegenheit für ihr Auto suchen.
Halten sich andere Autofahrer nicht an das zeitlich begrenzte Parkverbot, kann der Bauherr das Abschleppen veranlassen, was von den betroffenen Fahrzeughaltern aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Denn grundsätzlich sind die Halter von Fahrzeugen, welche diese auf öffentlichen Straßen parken, dazu verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, ob sich die Parksituation geändert hat.
Ferner unterliegen Bauherren, die ein Halteverbot beantragen, den gesetzlichen Richtlinien für die Sicherheit der Absperrung. Beispielsweise müssen sie bei der zuständigen Behörde einen Verkehrszeichenplan vorliegen, in dem auch festgehalten ist, wie der Verkehr geleitet werden sollte und wie die Beschränkungen gekennzeichnet werden müssen. Werden bei der Beschilderung Fehler gemacht, so steht der Bauherr unter Umständen in der Haftung.
Wann muss ein Halteverbot zwingend eingerichtet werden?
Absolut unumgänglich ist das Einrichten einer Parkverbotszone beispielsweise, wenn die Bebauung an engen Straßen erfolgt oder für die Baustellenfahrzeuge nur wenig Platz zum Rangieren zur Verfügung steht. Allerdings müssen sich die Bauherren nicht zwangsläufig selber darum kümmern. Denn mittlerweile gibt es für alle größeren Städte in Deutschland Dienstleister, welche die Halteverbotszonen einrichten. Sie brauchen auf der jeweiligen Homepage lediglich die gewünschte Stadt und den gewünschten Zeitraum eingeben und erhalten anschließend die notwendigen Papiere per E-Mail sowie die Verkehrsschilder per Post.
Geregelt ist das Halteverbot übrigens in Paragraph zwölf der Straßenverkehrsordnung. Demnach ist das Halten an unübersichtlichen und engen Straßenstellen ebenso grundsätzlich verboten wie in scharfen Kurven. Des Weiteren dürfen Fahrzeuge nicht auf Bahnübergängen, auf Ein- oder Einfädelungsstreifen oder in als solche gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten parken. Einen Unterschied gibt es aber zwischen absolutem und eingeschränktem Halteverbot. Während im absoluten Halteverbot das Halten generell verboten ist, darf im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Minuten lang angehalten werden. Das gilt jedoch nur für das Ein- und Aussteigen oder für das Be- und Entladen eines Fahrzeugs, wobei Ladetätigkeiten schnellstmöglich erledigt werden müssen, um den Verkehr nicht unnötig zu behindern.